In diesem Beitrag zeige ich dir, warum auch bei Kosmetik gilt: „Die Dosis macht das Gift“. Außerdem gebe ich dir einen kleinen Eindruck in meine Bachelorarbeit, die ich zu diesem Thema geschrieben habe.

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Auch bei kosmetischen Inhaltsstoffen macht die Dosis das Gift. Deswegen beginnt die Sicherheit bei kosmetischen Mitteln, die in der europäischen Union verkauft werden, bei jedem der eingesetzten Rohstoffen.
Die Chemikalienverordnungen gelten nur für die eingesetzten Rohstoffe
Während kosmetische Rohstoffe (also die Inhaltsstoffe) werden explizit von den Chemikalienverordnungen REACH und CLP ausgenommen sind und dadurch auch als Gefahrstoffe geführt werden, sind fertige Kosmetika explizit von diesen Verordnungen ausgenommen.
Aus diesem Grund befinden sich auch auf den Verpackungen der Rohstoffe oft Gefahrstoffpiktogramme, Signalwörter & H- und P-Sätze.

Auch wenn ein kosmetisches Produkt aus diesen kennzeichnungspflichtigen Rohstoffen besteht, muss das Endprodukt gesetzlich nicht mit Gefahrstoffpiktogrammen und Co gekennzeichnet werden. Obwohl die Kennzeichnungspflicht hier nicht greift, gilt jedes Produkt, welches in der europäischen Union in Verkehr gebracht wird, als sicher.
Die Sicherheit wird durch die europäische Kosmetik-Verordnung garantiert
Die europäische Union hat durch die gemeinsame europäische Kosmetik-Verordnung das Kosmetikrecht in allen Mitgliedsstaaten harmonisiert. Durch die Verordnung werden Stoffe & Gemische, die bedenklich für die Sicherheit sind eingeschränkt oder direkt verboten.
Bestimmte Inhaltsstoffe wie beispielsweise Schwermetalle oder verschiedene Farbstoffe sind heutzutage in Kosmetik entweder komplett verboten oder nur in gewissen Konzentrationen zugelassen. Bei den Inhaltsstoffen, die zulassungsbeschränkt sind, gibt es meistens maximale Einsatzkonzentrationen oder eine Einschränkung des Einsatzbereiches (z.B. nur in Rinse-off-Produkten).

Damit die europäische Kosmetik-Verordnung immer auf dem aktuellsten Stand der Forschung ist, wird die sie regelmäßig angepasst. Nur durch die ständige Anpassung kann ein für den Verbraucher sicheres Produkt garantiert werden.
Stichprobenartige Untersuchung verschiedener Rezepturen
Für einen Beitrag in den Nachrichten der Chemie wurden stichprobenartig 33 unterschiedliche Kosmetik Rezepturen aus Lehrbüchern ausgewertet. Es wurde besonders darauf geachtet, ob diese Rezepturen nach dem europäischen Chemikalienrecht als kennzeichnungspflichtig gelten. Von den ausgewerteten 33 Rezepturen war nur eine nicht kennzeichnungspflichtig.
Da aber die wenigsten Verbraucher Gefahrstoffpiktogramme richtig interpretieren können und sie vielmehr Angst verbreiten als sie sollten, wäre meiner Meinung nach eine Kennzeichnung nach Chemikalienrecht bei Kosmetika auch nicht der richtige Weg.
Durch Werbeaussagen wie „Ohne Silikone“, „Ohne Parbabene“, „Ohne Konservierungsstoffe“ oder „Ohne Chemie“ denken einige Verbraucher, dass Chemie in Kosmetik schlecht wäre. Aber Achtung: Chemie ist nicht schlecht – denn alles ist Chemie.
Anforderungen an kosmetische Mittel
Es gibt einige Herausforderungen, die ein Produkt meistern muss, bevor es verkauft werden darf.
Wasch- und Reinigungsmittel können heute durch akkreditierte Laborversuche in-vitro (also im Reagenzglas) drauf getestet werden, ob sie korrosiv sind. Tierversuche werden dafür heute nicht mehr durchgeführt, denn diese sind durch die europäischen Kosmetik-Verordnung verboten. Stattdessen wird heutzutage viel an freiwilligen menschlichen Probanden getestet, sodass eine hautfreundliche Wirkung garantiert werden kann.
Alle Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, müssen zudem eine Sicherheitsbewertung absolvieren. Im Rahmen dieser Bewertung wird jeder einzelne Inhaltsstoff auf seine Sicherheit geprüft. Dazu werden unter anderem die Einsatzkonzentration, die Anwendungsdauer, die Häufigkeit und der Ort der Anwendung zur Hilfe genommen.
Es gibt Inhaltsstoffe, die sicher in der Anwendung sind, wenn sie in einem Produkt zu 0,1 % vorkommen, aber schon bei einer Konzentration von 2 % nicht mehr als sicher bewertet werden. All diese Fälle werden im Rahmen der Sicherheitsbewertung geprüft. Obwohl Gefahrstoffe in kosmetischen Mitteln eingesetzt werden, gelten sie also als sicher.
Wenn du deine Kosmetik selber herstellst, dann schaue dir einmal die Verpackungen von Konservierungsstoffen, Tensiden oder Parfümölen an – diese enthalten meist Gefahrstoffpiktrogramme wie oben zu sehen ist.
Produkte, die auf dem europäischen Markt sind, werden durch Aufsichtsbehörden (hier in Deutschland sind das die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter) geprüft und stichprobenartig im Labor untersucht.
Wird die europäische Kosmetik-Verordnung angepasst, so müssen auch die Produkte auf dem Markt angepasst werden. Enthält ein Produkt also einen Inhaltsstoff, der in der Neuerung verboten wurde, so darf dieser nicht mehr im Produkt enthalten sein und muss ersetzt werden.
Dennoch sind viele Verbraucher durch die ständige Anpassung des Kosmetikrechtes verunsichert, denn einige Stoffe, die vor einigen Jahren standartmäßig in Kosmetik enthalten waren, sind heutzutage verboten. Aber es ist in jedem Fall sehr wichtig, dass diese Mittel nach aktuellen Stand der Forschung verboten wurden – sobald eine Gefährdung nicht mehr ausgeschlossen werden kann.