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Schritt für Schritt deine Kosmetik verkaufen [+ Podcast]

In diesem Beitrag erkläre ich dir, wie du Schritt für Schritt deine eigene Kosmetik in der europäischen Union verkaufen kannst und dein eigenes, selbst bestimmtes Kosmetik-Business startest.

Du hörst lieber?

Höre dir diesen Beitrag jetzt in meinem Podcast an.

Überlegst auch du momentan, ob du deine (selbstgemachte) Kosmetik nicht verkaufen solltest?

Ich gebe dir meine 12 Schritte mit an die Hand, wie du aus deiner selbstgemachten Kosmetik ein Business starten kannst – 12 Schritte, damit du deine (selbstgemachte) Kosmetik in der europäischen Union verkaufen kannst.

Schritt 1

Am Anfang steht natürlich deine Rezeptur. Du brauchst eine Rezeptur, die sich bewährt hat und diese brauchst du immer in prozentualen Konzentrationen der Inhaltsstoffe.

Schreibe dir bei deiner Rezeptur also nicht auf, wie viel Gramm von einem Inhaltsstoff oder Rohstoff enthalten sind, sondern gebe die Konzentrationen immer in Prozent an. Nur so behältst du den Durchblick!

Schritt 2

Wenn du dein Produkt selber produzieren möchtest, benötigst du eine Räumlichkeit, die geeignet dafür sind, dass du deine Kosmetika dort produzieren kannst.

Deine Räumlichkeit muss Kosmetik-GMP konformen sein – also der guten Herstellungspraxis entsprechen.

Um deine Räumlichkeit zu bewerten, gibt es im Internet Checklisten zur Selbstbewertung – nehme dir diese auf jeden Fall zur Hand.

Schritt 3

Der dritte Schritt ist deine Verpackung. Viele denken, dass die Verpackung noch nicht am Anfang deiner Reise steht, aber da die Verpackung für die Labrotestungen und die Sicherheitsbewertungen benötigt werden, solltest du dich frühzeitig festlegen.

Welche Ansprüche hast du an deine Verpackung? Aus welchem Material soll deine Verpackung sein? Lasse dir gerne Musterverpackungen zukommen und fülle dein Produkt probemäßig ab.

Schritt 4

Für alle Rohstoffe, die du in deiner Rezeptur einsetzt, benötigst du Sicherheitsdatenblätter, Produktspezifikationen und wenn vorhanden weitere Unterlagen.

Diese Unterlagen bekommst du bei deinem Rohstofflieferanten anfordern. Informiere dich im Vorfeld über die Konditionen.

Schritt 5

Da Stabilitäts- und Lagertests bis zu drei Monate dauern können, solltest du diese frühzeitig angehen, um die Stabilität und die Haltbarkeitsdauer deines Produktes herauszufinden.

Schritt 6

Dein fertiges Produkt lässt du einmal mikrobiologisch untersuchen – dies kannst du mir dem Konservierungs-Belastungs-Test kombinieren.

Auch deine Produktspezifikationen, wie zum Beispiel pH-Wert, Geruch, Konsistenz solltest du in diesem Schritt festlegen.

Schritt 7

Der Konservierungs-Belastungs-Test wird bei allen Produkten benötigt, die als nicht mikrobiologisch risikoarm gelten.

Dieser Konservierungs-Belastungs-Test wird meist nach der DIN EIN ISO 11930 durchgeführt. Hole dir gerne mehrere Angebote ein und vergleiche die Labor-Leistungen miteinander.

Schritt 8

Dann geht es im achten Schritt an den achten Schritt: Das Etikett.

Die europäische Kosmetik-Verordnung gibt dabei einige Anforderungen an dein Etikett an. Es ist gut, wenn du dein Etikett zur Sicherheitsbewertung mit einreichen kannst – kleine Anpassungen sind natürlich auch im Nachhinein noch möglich.

Auf dein Etikett kannst du auch Anwendungshinweise schreiben, bei Werbeaussagen solltest du sehr vorsichtig sein, da diese auch von den überwachenden Ämtern bemängelt werden können.

Schritt 9

Wenn du eine bestimmte Wirksamkeit ausloben möchtest, so kannst du diese durch Testungen an freiwilligen Probanden herausfinden. Durch das Verbot von Tierversuchen fallen diese in der europäischen Union grundsätzlich weg & werden durch menschliche Testungen ersetzt.

Führst du eine solche Testung in einem Institut durch, so kannst du dein Produkt zum Beispiel als „dermatologisch getestet“ oder „klinisch geprüft“ ausloben.

Schritt 10

Weiter geht es mit der Sicherheitsbewertung. Dein Produkt muss – damit es in der EU verkauft werden darf – als sicher bewertet werden.

Für die Sicherheitsbewertung reichst du die gesamten Dokumente, Informationen und Laborberichte ein, die du bisher gesammelt hast. Der Sicherheitsbewerter oder die Sicherheitsbewerterin sammelt alle Informationen, schaut sich durch und schaut, ob dein Produkt nach den Anforderungen der europäischen Kosmetik-Verordnung als sicher bewertet werden kann.

Reiche deine Dokumente am besten gesammelt ein, damit der Sicherheitsbericht zeitnah abgeschlossen werden kann.

Schritt 11

Die Produktinformationsdatei sammelt alle wichtigen Informationen, zum Beispiel die CPNP-Anmeldung, den Sicherheitsbericht, die Herstellungsmethode oder auch Informationen zur Einhalt des Verbotes von Tierversuchen und der Kosmetik-GMP.

Schritt 12

Jetzt hast du es geschafft – dein Verkauf startet.

Plane für den gesamten Prozess mindestens acht Monate ein – es ist ein langer Weg von der Rezeptur zum ersten Verkauf deines Produktes.

Ich hoffe, dass dir dieser Beitrag einen Plan mit an die Hand geben konnte & du jetzt motiviert bist.

Du möchtest mehr Informationen? Dann melde dich zum Webinar zum Thema Kosmetikrecht an.

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